Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026-09-07.1
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Finso AG, Kreuzmatt 60, 6430 Schwyz, Schweiz, UID CHE-265.548.758 (FINSo), und ihren privaten oder geschäftlichen Kunden für FINSO PRIVACY und FINSO REVIEWS.
Für Privatkunden gelten zwingende Konsumentenschutzbestimmungen vorrangig. Abweichende Bedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn FINSo ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Registrierung und Vertragsschluss
Mit der Registrierung beantragt der Kunde ein FINSo-Konto und wählt die gewünschten Dienste. Registrierung, Kundennummer und Bestätigung der E-Mail-Adresse bewirken für sich allein noch keine kostenpflichtige Leistungsaktivierung.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn FINSo die Auswahl nach der vorgesehenen Prüfung ausdrücklich bestätigt oder freischaltet. Vor dem Abschluss werden insbesondere Dienst, Leistungsumfang, Preis, Steuerbehandlung, Zahlungsperiode, anfängliche Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und gegebenenfalls ein erfolgsabhängiges Entgelt angezeigt. Massgeblich sind Bestellübersicht und Bestätigung.
FINSo kann eine Registrierung oder Aktivierung aus sachlichen Gründen ablehnen, etwa bei fehlender Identitäts- oder Berechtigungsprüfung, Kapazitätsgrenzen oder konkreten Missbrauchsrisiken.
3. FINSO PRIVACY
FINSO PRIVACY unterstützt abhängig vom ausgewählten Angebot die Erfassung von Datenschutzanliegen, die Recherche möglicher öffentlich auffindbarer Fundstellen, die Verwaltung von Datenhändler- und vergleichbaren Vorgängen, die Erstellung und den Versand beauftragter Standardanfragen sowie die Nachverfolgung von Antworten und Bearbeitungsständen.
Für Privatkunden stehen die Modelle FINSO PRIVACY Privacy Standard für eine Person und FINSO PRIVACY Family für bis zu fünf Personen zur Verfügung. Leistungsumfang und Preis des gewählten Modells ergeben sich aus der Bestellübersicht.
Automatische Scans und Vorabprüfungen liefern mögliche Fundstellen. Sie können unvollständig, zeitverzögert oder falsch zugeordnet sein und beweisen weder die Identität der betroffenen Person noch eine Rechtsverletzung. Standardanfragen werden erst nach wirksamem Kundenauftrag, Aktivierung des Dienstes und Prüfung der erforderlichen Vollmacht versandt. Eine zusätzliche dokumentierte Einzelfreigabe ist nur für Eskalationen, Sonderfälle und weitergehende Schritte erforderlich. Dies gilt getrennt für PRIVATE- und BUSINESS-Profile.
Mit Erteilung der für das aktive Profil geprüften Vollmacht und Aktivierung des Dienstes beauftragt der Kunde FINSo, gewöhnliche aussergerichtliche Lösch- und Widerspruchsanfragen für passende Fundstellen ohne zusätzliche Einzelfreigabe zu erstellen und zu versenden. Die Vollmacht eines BUSINESS-Profils gilt nicht für ein PRIVATE-Profil und umgekehrt. Empfänger, Versand, verwendete Vollmacht und Bearbeitungsstand werden im Kundenkonto dokumentiert. Der Kunde muss nicht jede einzelne Standardnachricht vorab lesen oder bestätigen.
Manuell eingereichte Links müssen möglichst unmittelbar zur konkreten Fundstelle führen. FINSo darf nicht auffindbare, offensichtlich ungeeignete, doppelte, rechtswidrig eingereichte oder ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegende Fundstellen ablehnen.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung. Eine vollständige Ermittlung sämtlicher weltweit vorhandener Datenbestände oder Fundstellen wird nicht geschuldet.
Datenhändler, Plattformen, Registerstellen und andere Verantwortliche entscheiden selbst über Anfragen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, öffentliche Register, journalistische Tätigkeiten, überwiegende Interessen oder andere rechtliche Gründe können einer Auskunft, Berichtigung oder Löschung entgegenstehen. FINSo schuldet die vereinbarte sorgfältige Bearbeitung, nicht einen bestimmten Löschungserfolg.
4. Datenhändler-Abdeckung und Verfahrensgrenzen
Die bearbeiteten Datenhändler, Plattformen und Länder können sich aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen verändern. Die Aufnahme in ein Register oder eine Übersicht begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitung oder erfolgreiche Entfernung.
Umfang, Rechtsgrundlage, Fristen und Erfolgsaussichten unterscheiden sich je nach Staat und Empfänger. Einzelne Empfänger akzeptieren keine Stellvertretung, verlangen eigene Formulare, Identitätsnachweise oder eine unmittelbare Bestätigung durch den Kunden.
FINSo führt Empfänger-Stammdaten zu bekannten Vertretungs- und Nachweisanforderungen. Akzeptiert ein Empfänger die profilbezogene Vollmacht nicht, verlangt er ein eigenes Formular, einen Identitätsnachweis oder eine förmliche beziehungsweise beglaubigte Vollmacht, wird der Vorgang pausiert und als 'Projektbezogene Einzelvollmacht erforderlich' gekennzeichnet. Die Bearbeitung nach aussen wird erst nach Eingang und Prüfung der fallbezogenen Unterlagen fortgesetzt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Anfragen elektronisch. Verfahren, die zwingend persönliche Vorsprache, Telefonkontakt, notarielle Beglaubigung oder postalische Originalunterlagen erfordern, sind nicht geschuldet.
4a. Datenleck- und Darknet-Fundroutine
Soweit im gewählten Angebot ausdrücklich enthalten und ein vertraglich freigegebener Suchanbieter verfügbar ist, kann FINSo Hinweise auf Datenlecks oder Veröffentlichungen in einschlägigen, rechtmässig zugänglichen Quellen erfassen. Solche Hinweise werden vor einer Kundenbenachrichtigung auf Zuordnung und Plausibilität geprüft. Eine vollständige oder fortlaufend lückenlose Erfassung des Darknets wird nicht geschuldet.
Bei bestätigten Funden unterstützt FINSo durch Risikoklassifizierung, maskierte Darstellung betroffener Datenarten, Beweisdokumentation, Handlungsempfehlungen, Verweise auf offizielle Meldestellen und risikobasierte Wiederholungsprüfungen. FINSo speichert in der Fallübersicht keine offengelegten Klartextpasswörter, vollständigen Zahlungskartennummern, Sitzungstoken, API-Schlüssel oder unmaskierten Ausweisdaten.
Eine Entfernung aus Datenlecks, Untergrundforen, Marktplätzen oder anderen nicht kontrollierbaren Quellen kann regelmässig nicht bewirkt oder garantiert werden. Soweit eine rechtmässige Kontakt- oder Takedown-Möglichkeit besteht, wird sie nur nach gesonderter Prüfung genutzt. FINSo erwirbt keine rechtswidrig angebotenen Datensätze, verwendet keine fremden Zugangsdaten und nimmt keinen Kontakt zu mutmasslich kriminellen Anbietern auf.
FINSo erstellt gegebenenfalls ein Empfehlungspaket und nennt anhand der bestätigten Wohnadresse eine offizielle Onlinewache oder Polizeistelle. FINSo erstattet niemals automatisch Strafanzeige oder Behördenmeldung. Die Einreichung erfolgt durch den Kunden; eine manuelle Vertretung durch FINSo setzt eine ausdrückliche fallbezogene Beauftragung, die erforderliche Einzelvollmacht und eine gesonderte Freigabe voraus. Notfallhinweise ersetzen nicht den unmittelbaren Kontakt zum örtlichen Notruf.
Risikobewertungen und Empfehlungen sind technische und organisatorische Unterstützungsleistungen und keine verbindliche straf-, datenschutz- oder versicherungsrechtliche Beurteilung. Der Kunde bleibt für unverzügliche Schutzmassnahmen wie Kartensperre, Passwortwechsel, Beendigung aktiver Sitzungen, Mehrfaktor-Authentisierung oder Kontaktaufnahme mit Bank und Behörden verantwortlich.
5. FINSO REVIEWS
FINSO REVIEWS wird Geschäftskunden angeboten und unterstützt die strukturierte Bearbeitung von Bewertungsvorgängen. Dazu können Erfassung, Beweissicherung, Zuordnung, Rückfragen, Entwürfe, eine vom Kunden freigegebene Plattformmeldung und die Dokumentation des Bearbeitungsstands gehören.
FINSo entscheidet nicht verbindlich über die Rechtmässigkeit einer Bewertung und entfernt oder veröffentlicht keine Inhalte automatisch im Namen des Kunden. Die Entscheidung über Entfernung, Änderung oder Sperrung liegt insbesondere bei der Plattform, dem Verfasser, einer Behörde oder einem zuständigen Gericht.
FINSo garantiert weder die Löschung oder dauerhafte Nichtwiederveröffentlichung einer Bewertung noch eine Veränderung des Sterne-Ratings oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Bewertungsmanipulation, Fake Reviews und sachfremde Druckausübung sind ausgeschlossen.
6. Erfolgsabhängiges Entgelt bei FINSO REVIEWS
Ein erfolgsabhängiges Entgelt fällt nur an, wenn es vor Vertragsschluss mit Betrag und Steuerbehandlung ausgewiesen wurde und die vollständige Entfernung oder dauerhafte Sperrung der konkret beauftragten Bewertung durch eine nachvollziehbare Kontrolle bestätigt ist.
Mehrere technische URLs oder Darstellungen derselben Bewertung gelten grundsätzlich als ein Löschungserfolg. Eine bloss vorübergehende Nichterreichbarkeit, regionale Anzeigeabweichung oder vom Kunden selbst veranlasste Entfernung begründet ohne abweichende Vereinbarung kein Erfolgshonorar.
Wird dieselbe Bewertung später erneut veröffentlicht, gilt die erneute Bearbeitung als neuer Vorgang nur, wenn der Kunde sie beauftragt und die Bestellübersicht dies vorsieht. Der Kunde kann die Zuordnung oder Erfolgsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung begründet beanstanden.
7. Keine anwaltliche Rechtsberatung
FINSo ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung oder verbindliche Rechtsbeurteilung. Die Unterstützung bei Datenschutz- und Bewertungsvorgängen richtet sich nach der vereinbarten Dienstleistung.
Eine Übergabe an eine unabhängige Kanzlei erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden. Ein allfälliges Mandat, anwaltliche Vollmachten und die anwaltliche Vergütung sind gesondert zu vereinbaren. Beschwerden bei Behörden, Klagen, Rechtsmittel und sonstige rechtliche Schritte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert beauftragt wurden.
Vergleichsabschlüsse, Anspruchsverzicht, Forderungsanerkenntnisse, Geldempfang, Kreditaufnahme, Vertragsabschlüsse, Prozessführung und die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind von Vollmacht, Vorgangsfreigabe und automatisiertem Löschprozess ausdrücklich nicht umfasst.
8. Mitwirkung, Verifikation und Zugangsdaten
Der Kunde macht richtige, vollständige und aktuelle Angaben und unterstützt FINSo bei erforderlichen Rückfragen und Prüfungen. Er schützt seine Zugangsdaten, meldet erkennbare unbefugte Zugriffe und nutzt das Konto nicht missbräuchlich oder rechtswidrig.
Der Kunde darf nur Daten, Dokumente und Inhalte übermitteln, die er rechtmässig verwenden und für den jeweiligen Zweck an FINSo weitergeben darf. Bei Angaben über Familienmitglieder, Mitarbeitende oder andere Personen stellt der Kunde die erforderliche Berechtigung und Information sicher.
Verlangt ein Empfänger eine direkte Bestätigung, einen Verifikationslink oder zusätzliche geeignete Nachweise, muss der Kunde innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist mitwirken. FINSo verlangt keine Ausweiskopie, sofern sie für den konkreten Empfänger oder Vorgang nicht erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann die Bearbeitung verzögern, pausieren oder unmöglich machen. FINSo darf offensichtlich rechtswidrige, manipulative oder missbräuchliche Aufträge ablehnen.
FINSo kann im Kundensupport einen als solchen erkennbaren KI-gestützten Hermes-Assistenten einsetzen. Dieser darf allgemeine Bedienungsfragen beantworten und freigegebene Statusinformationen aus dem jeweiligen Kundenkonto anzeigen. Kann der Assistent ein Anliegen nicht mit ausreichender Sicherheit lösen oder betrifft es Vollmachten, Identität, Zahlungen, rechtliche Bewertungen, Beschwerden, Sicherheitsvorfälle oder Änderungen von Kunden- und Vertragsdaten, wird ein Supportticket erstellt und einem Mitarbeiter zugewiesen.
Der Supportassistent darf keine Verträge abschliessen, Zahlungen auslösen, Vollmachten prüfen, Kunden oder Produkte freigeben, Lösch- oder Bewertungsanfragen versenden, Rechtsberatung erteilen oder verbindliche Entscheidungen treffen. Kunden können jederzeit die Bearbeitung durch einen Mitarbeiter verlangen.
9. Familienangebote
Das Modell FINSO PRIVACY Family umfasst Datenhändler-Management für bis zu fünf Personen. Der in der Leistungsbeschreibung genannte Kontoinhaber verwaltet das Familienangebot. Jede volljährige Person muss ihre Teilnahme, Angaben und erforderlichen Vollmachten selbst bestätigen.
Der Kontoinhaber wird nicht allein durch die Kontoverwaltung zur Vertretung anderer volljähriger Mitglieder berechtigt. Für Minderjährige oder betreute Personen sind die erforderliche gesetzliche Vertretungsmacht und, soweit nötig, zusätzliche Nachweise erforderlich.
Entfernung und Austausch von Mitgliedern richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dürfen nicht missbräuchlich häufig erfolgen. Gesetzliche Datenschutz-, Auskunfts- und Löschrechte jedes Mitglieds bleiben unberührt.
10. Dokumente, Inhalte und Vollmachten
Kundeneigene Inhalte verbleiben beim Kunden beziehungsweise ihren jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt FINSo nur die Rechte ein, die zur Speicherung, Prüfung, Bearbeitung und vertragsgemässen Weiterleitung im konkreten Vorgang erforderlich sind.
Die profilbezogene Vollmacht bildet den Regelfall für gewöhnliche aussergerichtliche Lösch- und Widerspruchsanfragen und umfasst deren Versand ohne zusätzliche Freigabe jeder einzelnen Fundstelle oder Nachricht. Für BUSINESS und PRIVATE werden getrennte Vollmachten erzeugt und dem jeweiligen Kundenprofil eindeutig zugeordnet. Eine systemseitig erzeugte Vollmacht gilt erst als eingegangen, wenn die unterschriebene Fassung dem richtigen Profil zugeordnet und intern geprüft wurde.
Verlangt der Empfänger eine Einzelvollmacht, eigene Formulare, Identitätsnachweise oder eine förmliche beziehungsweise beglaubigte Vollmacht oder geht der gewünschte Schritt über eine reine aussergerichtliche Löschanfrage hinaus, wird eine projektbezogene Einzelvollmacht angefordert. Bis zu deren Eingang und Prüfung bleibt der Vorgang pausiert.
Die Prüfung durch FINSo ist keine Garantie für Rechtsgültigkeit, Echtheit der Unterschrift, Vertretungsberechtigung oder Akzeptanz durch Dritte. Unvollständige, unleserliche, widersprüchliche oder nicht eindeutig zuordenbare Vollmachten können mit Begründung zurückgewiesen werden.
Die Vollmacht gilt nur für den beschriebenen FINSo-Leistungsumfang und ist keine unbeschränkte Generalvollmacht. Projektbezogene Einzelvollmachten und besondere Vorgangsfreigaben gelten ausschliesslich für den bezeichneten Fall. Vollmacht, projektbezogene Einzelvollmacht und besondere Vorgangsfreigaben können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Noch nicht versandte oder laufende, künftig wirkende Schritte werden bei Widerruf gestoppt.
FINSo dokumentiert je Löschvorgang den zugrunde liegenden Kundenauftrag, die verwendete Vollmacht oder projektbezogene Einzelvollmacht, den Versandzeitpunkt sowie Rückmeldungen des Empfängers. Eine besondere Einzelfreigabe wird zusätzlich dokumentiert, wenn sie wegen einer Eskalation oder eines über die Standardlöschung hinausgehenden Schrittes erforderlich ist. Frühere Fassungen, Widerrufe und der Bearbeitungsverlauf dürfen im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrung, Nachweisführung und berechtigter Interessen revisionsgeeignet gespeichert bleiben.
11. Preise, Steuern und Zahlung
Es gelten die unmittelbar vor Vertragsschluss angezeigten Preise in Schweizer Franken. Bei FINSO PRIVACY wird angegeben, ob die Schweizer Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist. Bei FINSO REVIEWS werden anwendbare Mehrwertsteuer und ein allfälliges erfolgsabhängiges Entgelt gesondert ausgewiesen.
Bei ausländischen Geschäftskunden kann eine abweichende steuerliche Behandlung, insbesondere Reverse Charge, nur angewendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und eine erforderliche Unternehmens- oder Umsatzsteuerkennung geprüft sind.
Zahlungsart, Fälligkeit und Zahlungsperiode ergeben sich aus der Bestellübersicht oder Rechnung. Eine wiederkehrende Belastung erfolgt nur, wenn sie im Abschlussprozess ausdrücklich angezeigt und vom Kunden bestätigt wurde.
12. Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung
Ein Monatsabonnement läuft zunächst einen Monat und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit jeweils um einen weiteren Monat. Ein Jahresabonnement läuft zunächst zwölf Monate und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit jeweils um einen weiteren Monat.
Der Kunde kann das Abonnement mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Geht die Kündigung später ein, wirkt sie zum Ende des folgenden Kalendermonats. Zwingende günstigere Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
Die Kündigung kann über eine bereitgestellte Kontofunktion oder in Textform an support@finso.solutions erklärt werden. Bereits entstandene Entgelte bleiben geschuldet; ausserordentliche Kündigungs-, Rückerstattungs- und zwingende Konsumentenrechte bleiben vorbehalten.
Preisänderungen für Verlängerungsperioden werden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Soweit erforderlich, wird die Zustimmung des Kunden eingeholt; andernfalls kann der Kunde vor Wirksamwerden kündigen.
13. Abhängigkeit von Dritten
Die Bearbeitung kann von der Mitwirkung und Verfügbarkeit unabhängiger Datenhändler, Plattformen, Suchdienste, Behörden, Registerstellen oder anderer Empfänger abhängen. FINSo kann deren Entscheidungen, Reaktionszeiten und dauerhafte Verfügbarkeit nicht garantieren.
FINSo bleibt für die eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich und wählt eingesetzte technische Dienstleister mit angemessener Sorgfalt aus.
14. Verfügbarkeit und Sicherheit
FINSo setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen für Betrieb und Datensicherheit ein. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Störungen oder zwingende technische Arbeiten entstehen.
Eine ununterbrochene oder vollkommen fehlerfreie Verfügbarkeit sowie absolute Sicherheit können nicht zugesichert werden. FINSo behebt Störungen im eigenen Verantwortungsbereich in angemessener Weise.
15. Haftung
FINSo haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Gesetzlich nicht beschränkbare Haftung bleibt unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn beschränkt beziehungsweise ausgeschlossen. FINSo haftet nicht für den blossen Umstand, dass ein unabhängiger Dritter eine Anfrage ablehnt oder anders entscheidet; die Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt davon unberührt.
16. Geistiges Eigentum
Software, Gestaltung, Marken und von FINSo bereitgestellte Inhalte verbleiben bei FINSo beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im für den Dienst erforderlichen Umfang.
Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten werden durch diese Bestimmung nicht übertragen.
17. Sperrung und Beendigung aus wichtigem Grund
FINSo kann den Zugang vorübergehend beschränken oder einen Vertrag aus wichtigem Grund beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Identitätsmissbrauch, rechtswidrige Inhalte, Bewertungsmanipulation, Sicherheitsangriffe, Spam oder eine erhebliche Vertragsverletzung bestehen. Soweit zumutbar, wird dem Kunden vorher Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.
18. Datenschutz
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, zu Empfängern, Auslandsbekanntgaben, Aufbewahrung und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung. Für beauftragte Standardanfragen und besonders freigegebene Sondervorgänge werden nur die für Identifikation und Bearbeitung erforderlichen Daten an den jeweiligen Empfänger übermittelt.
19. Änderungen dieser AGB
FINSo kann diese AGB für künftige Verträge anpassen. Für bestehende Verträge werden wesentliche Änderungen rechtzeitig mitgeteilt; soweit eine Änderung nicht bereits durch zwingendes Recht oder eine zumutbare sachliche Notwendigkeit gedeckt ist, wird die erforderliche Zustimmung eingeholt. Änderungen wirken nicht rückwirkend zum Nachteil des Kunden.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG/UN-Kaufrecht), soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Zwingende Schutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthalt ausländischer Konsumenten bleiben vorbehalten.
Für Geschäftskunden ist, soweit zulässig, Schwyz Gerichtsstand. Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.